Hilfen_für_Helfer_stage_image.png © Marion Müller / DRK

Psychosoziale Notfallversorgung

Die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) des DRK unterstützt Menschen in akuten Krisensituationen. Dazu gehören z.B. Angehörige, Hinterbliebene oder Unfallzeugen, die mit belastenden Ereignissen wie Todesfällen oder Unfällen konfrontiert sind. Die PSNV hilft Betroffenen, die erste Phase nach einem traumatischen Ereignis zu bewältigen, und bietet ihnen psychosoziale Akuthilfe. Zugleich unterstützt der Dienst auch Einsatzkräfte, die bei ihren Einsätzen selbst starker emotionaler Belastung ausgesetzt sind. Dank einheitlicher Ausbildungsstandards und regelmäßiger Supervision arbeiten die Kriseninterventionsdienste des DRK bundesweit nach höchsten Qualitätsrichtlinien.

  • Deine Aufgaben
    • Psychosoziale Unterstützung von Betroffenen, z. B. Angehörigen, Hinterbliebenen oder Unfallzeugen
    • Begleitung von Einsatzkräften, die nach belastenden Einsätzen Unterstützung benötigen
    • Anwendung von Techniken aus der Krisenintervention und der Notfallnachsorge
    • Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen, Supervisionen und Einsätzen
    • Mitwirkung in einem deutschlandweit organisierten Netz von PSNV-Diensten
  • Dein Team im DRK

    Du arbeitest in einem Team von Kriseninterventionshelfern, die gemeinsam Menschen in Not beistehen. Dein Team wird fachlich von psychosozialen Experten begleitet und durch regelmäßige Fortbildungen unterstützt. Ihr arbeitet eng mit anderen DRK-Diensten, wie Rettungs- und Bereitschaftskräften, zusammen sowie mit Einsatzkräften der Polizei und Feuerwehr. 

  • Dein Profil

    Du bist einfühlsam, belastbar und möchtest Menschen in schwierigen Lebenssituationen helfen? Du kannst gut zuhören, empathisch reagieren und mit emotional herausfordernden Situationen umgehen? Dann passt die PSNV-Arbeit zu dir! Du solltest die Bereitschaft mitbringen, an Aus- und Fortbildungen teilzunehmen, um dich optimal auf die Aufgaben vorzubereiten.

Ehrenamtsformular
Die Datenschutz-Hinweise (siehe Link unten) habe ich zur Kenntnis genommen.